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Kyuprüfungen sind reine Prüfungstage. Es findet kein Unterricht statt sondern es wird nur das Kyu-Programm abgeprüft. Die Prüfungen beginnen um 13.00 Uhr und dauern bis der letzte Prüfling sein Programm gezeigt hat. Danach werden die Urkunden derjenigen, die ihre Prüfungen bestanden haben, verliehen. Die Teilnahme an einer Kyuprüfung kostet - unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung - 25,- €. Prüfungslehrgänge sind die meisten und nicht weiter spezifizierten Lehrgänge. Sie werden durchgeführt, um den Schülern zu ermöglichen Kyu-Prüfungen abzulegen. Diese Lehrgänge finden, wenn in einer gesonderten Ausschreibung nichts anderes ausgeführt ist, von 12:30-18:00 Uhr statt. Die Kosten für einen Prüfungslehrgang betragen 50,- €. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist für alle Kyu- und Dangrade möglich. Selbstverständlich kann man an einem Prüfungslehrgang teilnehmen, um sein Prüfungsprogramm zu verbessern, ohne eine Prüfung abzulegen. Für eine abgelegte Prüfung fallen keine weiteren Kosten an (etwa für die Urkunde).
Ausbilderlehrgänge sind Lehrgänge zum Erwerb oder zur Verlängerung der Ausbilderlizenz. Die Teilnahme an Ausbilderlehrgängen ist ab dem 5. Kyugrad möglich; die Ernennung zum Ausbilder kann allerdings erst ab dem 3. Kyu erfolgen, selbst wenn die erforderlichen vier Grundausbilderlehrgänge absolviert sind. Diese Lehrgänge finden, wenn in einer gesonderten Ausschreibung nichts anderes ausgeführt ist, von 11:00-15:00 Uhr (Teilnahme von Kyu- und Dangraden möglich) und von 15:00-18:00 Uhr (nur Dangrade) statt. Die Kosten für einen Ausbilderlehrgang betragen 75,- €.
Waffenlehrgänge sind Lehrgänge mit dem Thema Messer, Tonfa, Schlagstock. Sie sind die Möglichkeit für Kyugrade unterhalb des 3. Kyu in die A.V.C.-Waffenprogramme zu "schnuppern", für Fortgechrittene ihre Fertigkeiten zu erweitern und für Meistergrade ihr Können zu vervollkommnen. Diese Lehrgänge finden, wenn in einer gesonderten Ausschreibung nichts anderes ausgeführt ist, von 13:00-18:00 Uhr statt. Die Kosten für einen Waffenlehrgang betragen 50,- €. Speziallehrgänge sind Lehrgänge mit einem speziellen Thema (bspw.: F.A.T.) oder zu einem speziellen Anlaß (bspw.: Neujahrslehrgang). Diese Lehrgänge finden, wenn in einer gesonderten Ausschreibung nichts anderes ausgeführt ist, von 12:30-18:00 Uhr statt. Die Kosten für einen Speziallehrgang betragen 50,- €. |
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